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   BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82   

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https://dejure.org/1982,3567
BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82 (https://dejure.org/1982,3567)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1982 - 1 WB 58.82 (https://dejure.org/1982,3567)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1982 - 1 WB 58.82 (https://dejure.org/1982,3567)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Denn der BMVg hat mit dem erwähnten Schreiben keine neue Sachentscheidung getroffen, sondern seine Anordnung vom 4. Juni 1981 lediglich erläutert und bestätigt (vgl. BVerwGE 13, 99, 101 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59]; 17, 256 f [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]; BVerwG Beschluß vom 19. August 1971 - 1 WB 100/70).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden, so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn er wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert, warum er sich beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80).
  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    In diesem Zusammenhang gerügte Rechts- und Fürsorgepflichtverletzungen sind daher solche des Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) und nicht solche des Dienstherrn (§ 31 SG), über die die allgemeinen Verwaltungsgerichte zu befinden hätten (BVerwGE 46, 220, 222) [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72].
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Denn der BMVg hat mit dem erwähnten Schreiben keine neue Sachentscheidung getroffen, sondern seine Anordnung vom 4. Juni 1981 lediglich erläutert und bestätigt (vgl. BVerwGE 13, 99, 101 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59]; 17, 256 f [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]; BVerwG Beschluß vom 19. August 1971 - 1 WB 100/70).
  • BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74

    Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Schließlich ist das Schreiben des BMVg vom 6. August 1981 auch nicht als ein sogenannter "Zweitbescheid"anzusehen, der die Antragsfrist am 7. September 1981 erneut in Lauf setzen konnte (vgl. BVerwGE 53, 12, 15) [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74].
  • BVerwG, 19.08.1971 - I WB 100.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Denn der BMVg hat mit dem erwähnten Schreiben keine neue Sachentscheidung getroffen, sondern seine Anordnung vom 4. Juni 1981 lediglich erläutert und bestätigt (vgl. BVerwGE 13, 99, 101 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59]; 17, 256 f [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]; BVerwG Beschluß vom 19. August 1971 - 1 WB 100/70).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 1 WB 274.77

    Beschwerde hinsichtlich einer Dienstbewertung - Widerspruch bei Verbesserung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Angefochtene Maßnahme und für den Fristbeginn maßgebende Kenntnis von dem Beschwerdeanlaß, die nicht immer identisch sind, fielen also hier nicht auseinander; dem Antragsteller wird mit dieser Feststellung auch nicht etwa zugemutet, er hätte eine "prophylaktische Beschwerde" einlegen sollen (BVerwG Beschluß vom 13. Dezember 1978 - 1 WB 274/77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 109.80

    Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Rückführung in die Laufbahngruppe der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
    Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden, so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn er wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert, warum er sich beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Für truppendienstliche Erstmaßnahmen - auch des BMVg - ist nach der Wehrbeschwerdeordnung keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vgl. BVerwGE 43, 308 f.; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82).
  • BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88

    Wehrbeschwerdesache - Soldat - Falsche Rechtsmittelbelehrung - Einhaltung der

    Weder - wie ausgeführt - der Hinweis auf die nachzureichende Begründung noch die späteren schriftsätzlichen Ausführungen des Antragstellers können diese vom Gesetzgeber geforderte fristgemäße Begründung ersetzen (BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 177.86

    Verfahrensrechtliche Anforderungen der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen

    Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden, so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall noch ausreichen, wenn er wenigstens in groben Zügen und nur pauschal skizziert, warum er sich beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82).
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